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Erklärung der Bundesregierung

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(Anhang)

Erklärung der Bundesregierung

ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG AUF DIE KLEINE ANFRAGE DER ABGEORDNETEN RAINER BRÜDERLE, ERNST BURGBACHER, HELGA DAUB, WEITERER ABGEORDNETER UND DER FRAKTION DER FDP: TEXT DER BUNDESTAGS-DRUCKSACHE 15/1193 VOM 24. JUNI 2003:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den Wechsel des ehemaligen Kabinettsmitgliedes Dr. Werner Müller auf den Vorstandsposten eines Unternehmens, für das der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, ressortverantwortlich zuständig war?

Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen den Wechsel des ehemaligen Kabinettsmitgliedes Dr. Werner Müller auf den Vorstandsposten der RAG Aktiengesellschaft. Weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz stehen dem entgegen. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 66 eine anderweitige Berufstätigkeit für „im Amt befindliche“ Bundesminister. Eine vergleichbare Regelung für ehemalige Bundesminister existiert nicht. Das Bundesministergesetz beinhaltet unter anderem Vorschriften über die Rechte und Pflichten ehemaliger Bundesminister, kennt jedoch keinerlei Berufsverbot für frühere Bundesminister.

2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wechsel des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, zu einem Unternehmen, das am meisten von der vom Bundesminister höchstpersönlich ausgehandelten Verlängerung des Beihilferahmens für die Steinkohle in Brüssel profitiert?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass die Ruhrkohle AG mit der Degussa ein gesundes Unternehmen im Zuge der in der Amtszeit von Dr. Werner Müller erteilten Ministererlaubnis für die Fusion E.on-Ruhrgas übernehmen durfte?

Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Wahl des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, zum Vorstandsvorsitzenden der RAG AG und der Ministererlaubnis für die Fusion E.on-Ruhrgas.

4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende der Ruhrkohle AG gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der E.on AG zu dem Zeitpunkt war, als E.on die oben genannte Ministererlaubnis beantragt hat?

Die Bundesregierung misst dieser Tatsache keine Bedeutung zu.

5. Was hält die Bundesregierung vom Verhaltenskodex für EU-Kommissare, nach dem sich Mitglieder der EU-Kommission mindestens zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Amt beruflich nicht mit Dingen beschäftigen dürfen, die mit ihrem Aufgabenbereich als EUKommissar zu tun haben?

Steht die beabsichtigte Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Ressort, das das Kommissionsmitglied während seiner gesamten Amtszeit geleitet hat, holt die Kommission die Stellungnahme einer hierzu eingesetzten Ethikkommission ein. Entsprechend den Ergebnissen der Ethikkommission entscheidet die Kommission, ob die geplante Tätigkeit mit Artikel 213 letzter Absatz EGV vereinbar ist.

6. Warum gibt es einen vergleichbaren Kodex nicht für Mitglieder der Bundesregierung?

Weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz verlangen die Einführung eines solchen Kodex. Die Verhaltensmaximen ergeben sich auch für Mitglieder der Bundesregierung aus den normierten Rechten und Pflichten.

7. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Wechsels des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, eine Notwendigkeit, die Einführung eines solchen Verhaltenskodex zu überprüfen?

Nein.

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INHALTSVERZEICHNIS ENERGIE

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Pressefreiheit in Russland

von Johannes Ludwig

Pressefreiheit und Meinungsvielfalt lassen sich unterschiedlich messen. Wissenschaftliche Messungen würden z.B. auf die Anzahl von Verlagen oder Tageszeitungen pro 1.000 Einwohner abstellen und diese mit anderen Ländern vergleichen. Oder Fernsehsendungen und Zeitungsberichte inhaltsanalytisch auswerten und zählen, wie oft die Meinung der Regierenden und wie oft (bzw. selten) die Ansichten der Opposition zum Ausdruck kommen.Beides ist in Russland schwierig.Zum einen ist das Land ist riesig. Es zerfällt in eine große Zahl unterschiedlicher Völker, Stämme, Sprachgebiete, Religionen und kulturelle Identitäten. Dies ist ja auch der Hintergrund des Tschetschenienkonfliktes seit Jahrhunderten. Öffentliche Kommunikation und Medien haben in den einzelnen Ländern und Regionen eine teilweise sehr unterschiedliche Funktion.

Im ‚klassischen’ Russland selbst, also jenem Teil, den wir Europa zurechnen und in dem auch Moskau liegt, befindet sich das Land seit 1990 in einem permanenten Umbruch. Vieles, was gestern war, gilt heute nicht mehr. Und da fast alles in ständigem Wechsel begriffen und das ‚neue’ Land wenig strukturiert und dazu auch noch riesengroß ist, haben wir im Westen nicht wirklich einen wirklichkeitsgetreuen Überblick, was dort alles geschieht. Auch deshalb sind Aussagen über dieses und jenes schwierig.

Sicher ist nur, dass auch im europäischen Teil Russlands – bzw. der russischen Förderation, wie sich das Land selbst bezeichnet – auch der allergrößte Teil der russischen Medien anders funktioniert als hier zu Lande oder in anderen westeuropäischen Regionen. Man muss ein wenig die (kleine) Vorgeschichte kennen.

System JELZIN versus System PUTIN

Russland versank nach dem Zusammenbruch des sowjetischen Reiches (UdSSR: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Russlands) 1990 im Chaos. Unter Präsident Bors JELZIN und der Umstellung auf Marktwirtschaft wurden clevere Geschäftemacher zu so genannten Oligarchen, die sich die ehemals volkseigenen Großbetriebe zu eigen machten, Banken gründeten sowie Zeitungen und Fernsehstationen aufkauften. Die wurden zum Sprachrohr ureigener Interessen im politischen Chaos eingesetzt. Da JELZIN ein Mann der Macht war, ließ er die Oligarchen in jeder Hinsicht gewähren, weil sie ihn – zugunsten ihrer eigenen Geschäfte – politisch unterstützten.

Nach JELZIN kam PUTIN und der setzte diesem Spuk der Selbstbedienung ein Ende: die Oligarchen mussten ins Ausland fliehen (z.B. BERESOVSKY) oder wurden via Gerichtsprozess in sibirische Arbeitslager verbannt (z.B. CHODORKOVSKY) – GULAG unter PUTIN. Die großen Betriebe gingen zurück in das Eigentum des Staates und wer sich gegen den Kreml und die Regierenden stellte, hatte (ganz) schlechte Karten.

Auch die Medien, die ehemals im Besitz der Großindustriellen waren, sind nun wieder zum allergrößten Teil Eigentum des Staates. Entweder gehören sie über verschachtelte Konstruktionen zur Firma Gazprom, die Eigentum des russischen Staates ist und dem Einfluß des Kreml unterliegt. Mit den gigantischen Deviseneinnahmen aus dem Verkauf von Gas und Erdöl saniert(e) PUTIN das Land wirtschaftlich.

Oder aber: die Medien, insbesondere die Zeitungen unterstehen direkt den Behörden oder gleich den Gouverneuren in den einzelnen Landesteilen der russischen Förderation (mehr zum Staatsaufbau hier …). Die Gouverneure sind die jeweiligen ‚Landesfürsten’, wurden früher in freien Wahlen bestimmt. Seit PUTIN werden sie direkt vom Kreml eingesetzt: von PUTIN (so z.B. auch in Tschetschenien).

Das System JELZIN liess sich so beschreiben: schwacher Staat und.große Macht der Oligarchen. Für die wirtschaftliche Entwicklung Russlands und seiner Bevölkerung war dies allerdings nicht zum Vorteil – immer mehr Menschen verarmten.

Das System PUTIN funktionert genau andersherum: starker Staat, die Wirtschaft ebenfalls in zentralen Bereichen in den Händen der Regierung, die egoistischen Oligarchen verbannt. Die enormen Einnahmen aus den russischen Exportgeschäften fördern den wirtschaftlichen Aufschwung, den allermeisten Menschen geht es besser als je zuvor. Der Rückhalt PUTIN’s in der Bevölkerung wuchs, weil man erst etwas zu essen braucht, bevor man sich informieren möchte.

Systeme ohne freie Presse

Die Presse bzw. die Pressefreiheit hat von keinem der beiden Systeme profitiert. Seit 1994 haben über 200 Journalisten und Reporter ihre Arbeit mit dem Leben bezahlt: sie wurden entweder ermordet, fanden durch merkwürdige Unfälle den Tod oder sind auf myseriöse Weise verschwunden. Das letzte Opfer war Anna POLITKOVSKAJA – sie wurde (symbolträchtig?) am 7.Oktober 2006, am Tag von PUTIN’s Geburtstag, vor ihrer Wohnungstür mit mehreren Schüssen niedergestreckt.

PUTIN, den der Ex-Bundeskanzler und Duz-Freund Gerhard SCHRÖDER auch heute noch für einen „lupenreinen Demokraten“ hält, fürchtet sich ganz offensichtlich vor Meinungsvielfalt und Pressefreiheit. Deswegen sind alle Fernsehstationen direkt oder indirekt unter staatlichem Einfluss, fast alle großen und wichtigen Zeitungen in der Hand des Staates, ebenso der Hörfunk.

Die Anzahl jener Medien, die eine gewisse Größe und publizistische Bedeutung haben und die frei und unabhängig agieren, lassen sich an weniger als fünf Finger einer Hand abzählen. Dazu gehört z.B. die Novaja Gazeta, über die wir hier einige Informationen zusammengestellt haben. Oder die Hörfunkstation Echo Moskwy, die zu einem Drittel den dort arbeitenden Journalisten, zu zwei Dritteln allerdings Gazprom gehört. Dieser Sender hat sich – trotz der Kapitalbeteiligung des staatlichen Gaskonzerns – in seiner Berichterstattung, frei von politischer Einflussnahme, (bisher) halten können. (…) MEHR

Dossier TSCHETSCHENIEN

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Energiepreise

von Philipp Fahr

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Vier große Konzerne beherrschen die deutsche Energiewirtschaft, RWE, E.ON, Vattenfall Europe und EnBW mit ihren Tochtergesellschaften. Diese Macht jedenfalls geht zu Lasten von Haushaltskunden, denn unter anderem verhindern die Energieriesen einen funktionierenden Wettbewerb. Wir erleben seit einigen Jahren, daß die Energiepreise, vor allem beim Gas und Strom, überdurchschnittlich gestiegen sind. Wie konnte es dazu kommen? Viele Faktoren spielen eine Rolle, sicher auch die traditionelle Anlehnung des Gaspreises an den Ölpreis. Beim Srrom muß jedoch die quasi-Monopolstellung als größter Faktor angesehen werden. Es konnte zu dieser Monopolstellung und damit den gestiegenen Preisen kommen, weil viele Politiker es jahrelang zugelassen haben. Die Preissteigerungen haben eine Ursache in der vielfältigen Verflechtungen zwischen Versorgungswirtschaft, Politik und Verwaltung. Die Stromkonzerne haben sich über Jahrzehnte Macht und Einfluss gekauft. Bei der Genehmigung der Ruhrgas- E.ON Fusion sind Wirtschaftsministerium und Kanzleramt bis an den Rand des Rechtsbruchs gegangen, um die Wünsche der Stromwirtschaft zu erfüllen. Gegen das Risiko der Vermischung von Entscheidungskompetenz und Eigeninteressen können aber Regelungen und Sanktionen mit deutlich abschreckender Wirkung helfen, z.B. Verlust des politischen Mandats oder der simplen Anforderung, daß man nicht in der Branche arbeiten darf, für die man vorher zuständig war.

Tatsache ist: Die Strom- und Gaspreise steigen seit Jahren, zuletzt sogar um zweistellige Prozentraten. Zu viel, nämlich ca. 1/3 vom Strompreis, berechnen die Lieferanten allein für Netznutzung. In diesen Bereichen gibt es kaum Wettbewerb. Die Verbraucher vertrauen auf das integere Verhalten von Medien, Politik und Verwaltung, im Interesse der Verbraucher und nicht der Versorgungswirtschaft zu handeln. Leider oft zu unrecht.

Was können die Verbraucher tun? Viele Verbraucherzentralen empfehlen mittlerweile Klage gegen die erhöhten Rechnungen zu erheben. „Man könne nur kollektiv vorgehen, indem man die Preiserhöhungen nicht akzeptiert“, meint Dr. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. Schließlich hat die Politik in diesem Bereich ihre Verantwortung gegenüber dem Wähler vergessen.

Die Einflüsse der Strom- und Gaswirtschaft auf Politik, Verwaltung und Medien sind vielfältig:

• Als Spender für politische Parteien.
• Die meisten Bürgermeister und Stadträte sind über Ämter in Aufsichtsräten oder Beiräten mit
der Versorgungswirtschaft verflochten.
• Kommunen sind finanziell auf die Einnahmen aus Beteiligungen an Versorgungsunternehmen
angewiesen.
• Ranghohe Politiker und Beamte wechseln in gutbezahlte Beschäftigungen der Versorgungswirtschaft oder haben gutdotierte Beraterverträge;
• Und schließlich: in den Medien tritt die Energiewirtschaft als großer Anzeigenkunde auf. Dies
hat unter anderem zum bekannten Spiegel-Windkraft-Skandal geführt, wo ein klar gegen die Öko-Energie tendierenden Artikel erschien [11].

All dies wird bezahlt mit dem Geld der Energieverbraucher. Es ist bekannt wie Lobbyisten sehr erfolgreich Medienarbeit leisten. Sie schaffen es, die Interessen der Wirtschaft so flächendeckend in den Medien unterzubringen, daß bei einem Blick in die Zeitungen manchmal das TINA-Syndrom aufkommen könnte: There is no alternative – es gibt keine Alternative zu den Ansichten der Wirtschaft. Eindeutig ist nur: Kaum ein Gesetz tritt heute in Kraft, ohne daß ein Interessenvertreter daran mitgearbeitet hätte [4]. Der Staat wird unterwandert oder sogar offen außer Kraft gesetzt, wenn Konzerne im Bundeswirtschaftsministerium die „inhaltliche Führung“ übernehmen. Wenn Beamte und Minister vor allem dem Prinzip der Klientelpolitik folgen, egal ob davon Umweltorganisationen oder Energiekonzerne profitieren. Klientelpolitik mündet in eine nicht kontrollierbare und nicht transparente Verflechtung von Staat und Privatwirtschaft. Sie begünstigt Korruption und zerstört langfristig den Staat.

Die Probleme um Energie, Energieversorgung und Energiekonzerne können nicht gelöst werden, wenn nicht gleichzeitig damit verbundene machtpolitische Fragen gelöst werden. So wie es derzeit aussieht ist dies die dringendste Frage, die es zu klären gilt. Macht und Energie sind derzeit so unzertrennlich miteinander verschlungen, daß dies zum Schaden aller führt, außer denen, die damit ihr Geld verdienen. Und natürlich schadet es der Umwelt, weil neue, anfangs kostenintensivere, umweltschonende Maßnahmen auf die lange Bank verschoben werden. Daher muss die Struktur der Macht verändert werden. Eine Möglichkeit wäre eine neue dezentrale Energiestruktur.

Philipp Fahr, 28, Doktorand, Fakultät für Mathematik, Universität Bielefeld

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weiterlesen: Hartmanns Ergebnisse

weiterlesen: Hauptrekrutierungskriterium: Der Habitus

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Dossier ENERGIE

Literatur:

[4] Gammelin, Cerstin & Hamann, Götz: Die Strippenzieher, Manager, Menister, Medien –
wie Deutschland regiert wird. Econ-Verlag, Dezember 2006.

[11] Niggeschmidt, Martin: Die Lamstedt-Connection, message, S.66-71, Ausgabe 3/2004.

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