ansTageslicht.de

Blog: Dokumentationszentrum Couragierte Recherchen und Reportagen

Ranking und Rating:

Lieblingskind Studiengebühren

von Thomas Barth und Oliver Schwedes

zurück zum Start: Der Lockruf der Stifter

Fast zeitgleich mit der NRW-Bildungskommission wurde mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) eine Public Private Partnership von Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Bertelsmann-Stiftung lanciert und mit jährlich zwei Mio. Euro finanziert, um ein Lieblingskind der Bertelsmann- Bildungspolitik zu propagieren: Studiengebühren. Das CHE ist eine private gemeinnützige GmbH mit dem Ruf eines „heimlichen Bundesbildungsministeriums“, die sich als unabhängige „Denkfabrik“ sieht und vom Dortmunder BWL-Professor Detlef Müller-Böling geleitet wird.10 Kurz nach der Gründung des CHE legte die HRK einen Bericht vor, in dem zum ersten Mal ein System privater Eigenbeteiligung vorgestellt wird, das von allen darauf folgenden Bildungskommissionen aufgegriffen wurde und heute im Bertelsmann-Einflussbereich nahezu einhellig propagiert wird. [11]

Auch die Partizipation nach dem Modell „Ranking und Rating“ kam bei den Studiengebühren nicht zu kurz. Das CHE publizierte eine selbst lancierte Umfrage, wonach angeblich sogar die Studentinnen und Studenten selber gerne für ihre Bildung zahlen würden. Ergebnis und Titel der Studie: „Studierende mehrheitlich für Studiengebühren“. Ihr kleiner Schönheitsfehler: Die Befragung hatte lediglich verschiedene Gebührenmodelle vorgelegt, ohnedie Alternative des freien Studiums zu erwähnen. [12] Wer geglaubt hatte, seine Beteiligung bei der Entwicklung von Modellen sei hier gefragt, war offensichtlich naiv. Man benötigte die Beteiligung der Betroffenen lediglich, um Studiengebühren überhaupt erst einmal durchzusetzen. Wenn diese dann tatsächlich eingeführt sind, ist es sehr fraglich, ob ihre Höhe oder gar eine spätere Abwicklung mit den Studierenden diskutiert werden.

Der Hintergrund der Finanzierungssituation im Hochschulwesen wurde von der HRK ausgeleuchtet. Man unterscheidet den Bereich der institutionellen Förderung (Hochschulbau, personelle und sächliche Ausstattung) von dem der individuellen Förderung (Studienförderung). In beiden Bereichen zeigen sich umfangreiche Finanzierungsdefizite der öffentlichen Hand, welche die HRK vor allem auf den so genannten Öffnungsbeschluss aus dem Jahre 1977 zurückführt. Der seinerzeitige „Studentenberg“ galt als demographische Übergangserscheinung, die man bis 1990 wieder abzutragen hoffte. Während so die Hochschulausgaben weitgehend auf dem Stand von 1977 eingefroren wurden, verdoppelte sich bis Anfang der 90er Jahre die Zahl der Studierenden. Im gleichen Zeitraum fiel jedoch der Anteil der Hochschulausgaben am Bruttosozialprodukt um 22 Prozent. Die zusätzlichen Lasten tragen vor allem die Hochschulen. Dies wirkt sich insbesondere auf den Hochschulbau aus, der seit 1987 als unterfinanziert gilt. Darunter leidet der notwendige Um- und Ausbau des Hochschulsystems ebenso wie die Ausstattung mit wissenschaftlichem Personal und entsprechenden Sachmitteln.

Noch schlechter ist laut HRK-Analyse die Situation der Studierenden. Die Zahl der Bezieher staatlicher Hilfe zur individuellen Studienfinanzierung ist seit Anfang der 90er Jahre von 33 Prozent auf unter 23 Prozent gesunken, während die studentische Erwerbstätigkeit gleichzeitig um etwa 10 Prozent auf knapp 70 Prozent anstieg. Dem mit der BAföG-Finanzierung verfolgten Ziel, das Recht auf Bildung aller zu verwirklichen, wird laut HRK kaum noch entsprochen. Vor diesem Hintergrund soll ein Anreiz- und Steuerungsmechanismus durchgesetzt werden, der mittels Wettbewerb um zusätzliche Finanztitel die Leistung steigert. Den Hochschulen will man dabei Handlungsspielräume eröffnen, während der Staat auf eine Globalsteuerung beschränkt wird. Die Einführung einer belastungs- und erfolgsabhängigen Pauschalfinanzierung soll die beiden Ziele Leistungssteigerung und Hochschulautonomie verbinden.

Durch eine leistungsgebundene Fiskalsteuerung sollen Langzeitstudierende bestraft, Studienfachwechsler zu schnellen Entscheidungen gedrängt und potentielle Studienabbrecher frühzeitig von der Hochschule abgehalten werden. Das studentische Lernverhalten soll sich stärker an einer individuellen Kosten-Nutzen-Rechnung orientieren. Hierbei fällt auf, dass die HRK, anders als die Bildungskommission NRW, allein das Verhalten der Lernenden im Blick hat, dabei jedoch ebenso von einem grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt der öffentlichen Hand ausgeht. Wegen der leeren Staatskassenbrauche man private Hochschulfinanzierung, etwa über Stiftungen, Hochschulsponsoring und Mäzenatentum. Außerdem sollte es den Hochschulen stärker als bisher möglich sein, durch den Verkauf ihrer Dienstleistungen zusätzliche Mittel einzuwerben. Schließlich sollten sich die Hochschulen dem Kapitalmarkt insgesamt öffnen und privaten Anlegern etwa im Bereich des Hochschulbaus Anlagemöglichkeiten bieten.

Ein eigentümlicher Widerspruch ergibt sich bei der Frage nach Beteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums. Aufgrund eigener Analyse der prekären Lage der Studierenden lehnte die HRK eine individuelle Erhebung von Studiengebühren zunächst ab. Dennoch propagierte sie später ein Modell der individuellen Studienförderung, das von einem elternunabhängigen Sockelbetrag ausgeht, der durch ein Bildungssparmodell analog zum steuerlich begünstigten Bausparmodell ergänzt werden soll. Demnach sollen Eltern in Zukunft frühzeitig Bildungskonten für ihre Kinder anlegen, mit denen diese später einen Teil ihres Hochschulstudiums finanzieren können. Ein derartiges Gebührenbeitragsmodell hatte die HRK zuvor im Sinne einer sozial gerechten Bildungsbeteiligung abgelehnt. Das völlig unvermittelte Nebeneinander dieser zwei sich gegenseitig ausschließenden Positionen ist Ausdruck der damaligen politischen Machtverhältnisse innerhalb der Professorenschaft. Während seinerzeit noch die Fraktion der Gegner von Studiengebühren dominierte, hat sich das Kräfteverhältnis im Verlauf der Zusammenarbeit in Bertelsmanns CHE verschoben: Im Juni 2004 befürwortete die HRK schließlich erstmals öffentlich die Einführung von Studiengebühren. [13]

weiterlesen: „Initiativkreis Bildung“

Erschienen in Blätter für deutsche und internationale Politik (www.blaetter.de)

Literatur:

[11] Hochschulrektorenkonferenz, Zur Finanzierung der Hochschulen, Bonn 1996.

[12] So der pensionierte Staatssekretär des NRW-Wissenschaftsministeriums Wolfgang Lieb, der von bewusster „Irreführung der Öffentlichkeit unter wissenschaftlichem Deckmantel“ spricht; vgl. ders., Argumente wider die Gebührenapologeten, in: „Blätter“ 5/2004, S. 567-577, hier S.577.

[13] „Frankfurter Rundschau“, 11.6.2004.

Filed under: Bertelsmann, Bertelsmann-Stiftung, Bildung, Bildungsfinanzierung, Bildungspolitik, Bildungssystem, Bildungswesen, Hochschulen, Hochschulentwicklung, Hochschulsponsoring, Hochschulsystem, Macht, Studienfinanzierung, Studiengebühren