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Islam – Terminologie

Ali Ibn Talib: vierter Kalif der Sunniten (siehe Kalif).

Allah: Allah bedeutet auf Arabisch der Name Gottes.

Djihad: Der Djihad bezeichnet die Verteidigung der islamischen Grundsätze und jeder gläubige Muslim ist verpflichtet den Djihad anzutreten. Die Auslegung des Begriffs Djihad kann jeder für sich definieren. Islamistische Fundamentalisten verstehen darunter den „Heiligen Krieg“.

Hadsch: Der Hadsch, die Pilgerfahrt nach Mekka, ist jedem Muslim zumindest einmal im Leben zur Pflicht auferlegt, sofern die finanziellen Mittel dazu vorhanden sind und es auch gesundheitlich möglich ist.

Imam: das geistliche und weltliche Oberhaupt der islamischen Gemeinschaft.

Kalif: Der Nachfolger des Propheten Mohammed als Oberhaupt muslimischer Gemeinschaften.

Koran: das heilige Buch im Islam. Es entspricht der Bibel im Christentum.

Mekka: Die Geburtsstadt des Propheten Mohammed heißt Mekka. Sie ist deshalb die heiligste Stadt des Islams. Jedes Jahr pilgern hunderttausende Muslimen nach Mekka.

Mullah: Titel für einen islamischen Rechts- oder Religionslehrer.

Muslime: Als Muslime bezeichnen sich die überzeugten Anhänger des Islams.

Prophet Mohammed: geboren 570 in Mekka, gestorben 632 nach Christi Geburt, gründete die Weltreligion Islam.

Salah: Salah ist das arabische Wort für „Gebet“.

Schahada: „Schahada“ bedeutet wörtlich das „Zeugnis“. Sie ist die persönliche Pflicht und Bestätigung eines Menschen, sich allein Allah zu unterwerfen und keine anderen Götter neben Allah zu akzeptieren.

Scharia: ist das legitimierte islamische Gesetz.

Schiiten: Der Unterschied zwischen Schiiten und Sunniten liegt darin, dass die Schiiten andere Nachfolger des Propheten Mohammed anerkennen als die Sunniten (siehe Sunniten). Die Schiiten glauben, dass der Nachfolger des Propheten Mohammeds der Kalif (siehe Kalif) Ali Ibn Talib (siehe Ali Ibn Talib) ist. Diese Glaubenrichtung teilt sich in noch weitere Richtungen aus.

Siyam: Der Siyam, das Fasten im Monat Ramadan, ist für jeden Muslim eine vorgeschriebene Pflicht. Es gibt jedoch anerkannte Situationen in denen dies nur eingeschränkt gilt, z.B. beim Reisen, im hohen Alter, bei geistiger Unzurechnungsfähigkeit, Krankheit oder insbesondere bei Frauen während der Menstruation, Schwangerschaft oder Niederkunft.

Sunniten: Die Sunniten sind Anhänger der zahlenmäßig größten Glaubensrichtung im Islam. Der Unterschied zwischen Schiiten und Sunniten liegt darin, dass die Sunniten andere Nachfolger des Propheten Mohammed anerkennen als die Schiiten (siehe Schiiten).

Zakat: bedeutet von seinem sprachlichen Ursprung her die Reinigung und die Verbesserung. Im übertragenen Sinne ist damit eine Pflichtabgabe aus dem Besitz des Einzelnen an bedürftige Menschen gemeint.

Folgende Internet-Seiten erweitern die Terminologie:

Geschichte und Bedeutung des Kalifats, daneben zusätzliche Informationen zu Sunniten und Schiiten.

http://www.geocities.com/Paris/5276/kalifat.htm

Wissenswertes zum islamischen Gebet: der Ablauf des Gebets und der Gebetswaschung, die Gebetsarten und -zeiten, Begriffserklärungen zum Gebet und Antworten auf die Frage „warum beten Muslime?“.
http://www.ansary.de/Gebet/GebetDarstel.html

Aussagen und Hintergründe des Islams.
http://www.islam.de/72.php

Link-Liste zu allen bisher im Portal geschriebenen Artikeln, die Personen oder Themen des Islams behandeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Islam

Kurze Erläuterung der Begriffe Schiiten und Sunniten.
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/sunniten.html

Begriffserklärungen zu Hanafiten, Hanbaliten, Malikiten, Schafiiten, Schiiten, Schiat Ali, Sunniten und Sunna, Literaturtipps und Verlinkungen zu weiteren Themen wie die fünf Säulen des Islams und Frauen im Islam.
http://www.kandil.de/islam/islam2.html

Definition der Bundeszentrale für politische Bildung des Wortes Islamismus.
http://www.bpb.de/wissen/QT7T1S,0,0,Islamismus.html

dpa-Artikel zur Einführung des Islam-Unterrichts an Schulen:
http://www.kssa.de/index-Dateien/page177.html

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Grundrechte:
http://www.bundesregierung.de/Grundgesetz-,4245/I.-Die-Grundrechte.htm

Redaktion DokZentrum

 

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